Ferienzeit ist Reisezeit und das Auto ist dabei immer noch die flexibelste Fortbewegungsart, um in den Urlaub durchzustarten. Dazu sollte aber nicht nur der fahrbare Untersatz fit genug sein, sondern auch du – und zwar nicht nur körperlich, sondern besonders wenn es um zu beachtende Vorschriften, unabdingbare Dokumente oder einen ausreichenden Versicherungsschutz geht. Was also abgesehen von Sonnencreme und Urlaubsstimmung unbedingt mit auf Reisen gehen muss, findest du hier.

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Schritt 1: Der vorbereitende Rundumcheck

Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt, wie es so schön heisst. Das gilt selbstverständlich auch für das Verreisen mit dem Auto. Statt Schuhe schnüren steht hier allerdings ein grundlegender Check der Technik auf dem Programm, bevor es wirklich auf die Strasse geht. Sicherheit sollte schliesslich auch in der Urlaubszeit gross geschrieben werden.

Zu überprüfen sind daher die üblichen Verdächtigen, angefangen bei den Reifen: Profiltiefe und Abnutzungserscheinungen, zu geringer Luftdruck – das alles sind unter Umständen Risikofaktoren, die von vornherein ausgeschlossen werden sollten. Nicht zuletzt deshalb, weil ein vollbeladenes Auto samt Kind und Kegel durchaus eine grössere Belastung für die Bereifung darstellen kann. Kaum anders verhält es sich mit den Flüssigkeiten, die gerade bei längeren Fahrten und hohen Temperaturen an ihre Grenzen gebracht werden können. Daher ist es immer besser, die Füllstände von Öl, Scheibenwischwasser und Kühlmittel vorab in Augenschein zu nehmen und sicherheitshalber für Nachschub zu sorgen.


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Apropos Augenschein: Der richtige Durchblick sollte auch auf Urlaubsreisen im Sommer nicht vernachlässigt werden. Zum einen, weil viele Urlaubswillige vorzugsweise schon in der Nacht aufbrechen, um unterwegs allzu grosser Hitze zu entgehen. Der Lampen-Check ist daher obligatorisch. Zum anderen ist das sommerliche Insektenaufkommen nicht nur aufgrund der erhöhten Mückenstichgefahr ein Ärgernis, sondern auch wegen der bekannten Zusammenstösse mit der Windschutzscheibe. Scheibenwischwasser sollte daher in ausreichender Menge vorhanden und die Scheibenwischer selbst in tadellosem Zustand sein.

Schritt 2: Andere Länder…

Reisen ins Ausland stellen bisweilen nicht nur auf der zwischenmenschlichen Ebene einen Kulturschock dar. Kaum weniger überraschend könnten die jeweils gültigen Verkehrsvorschriften in den verschiedenen Urlaubsländern für Unvorbereitete sein. Um genau zu sein, könnten die ersten unangenehmen Überraschungen schon an der Grenze warten.


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Einreisemodalitäten

Während es für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat vollkommen ausreicht, einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte vorweisen zu können, sieht es in Nicht-EU-Ländern eventuell anders aus – penible Überprüfungen des Gültigkeitszeitraums von Reisepass oder Identitätskarte (am besten reicht die Gültigkeit der entsprechenden Dokumente dazu ein halbes Jahr über das angepeilte Rückreisedatum hinaus) müssen gegebenenfalls einkalkuliert werden. Da es in manchen Ländern aber ein Visum oder weitere Unterlagen wie Krankenversicherungsnachweise brauchen könnte, empfiehlt es sich bei Unsicherheiten, im Vorfeld den Kontakt mit den jeweiligen Schweizer Vertretungen vor Ort aufzunehmen.

Der CH-Kleber

Keinerlei Unsicherheit herrscht übrigens hinsichtlich der CH-Kleber: Die sind nach Artikel 45 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen obligatorisch für alle Motorfahrzeuge, die für einen Abstecher ins Ausland genutzt werden. Das Fehlen des Aufklebers zieht bei manchem europäischen Nachbarn übrigens teilweise empfindliche Geldbussen nach sich – unerwünschten Eingriffen in die Urlaubskasse sollte deshalb mit der vergleichsweise geringfügigen Investition in den CH-Kleber rechtzeitig vorgebeugt werden.


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Europäische Umweltplaketten

Ganz ähnlich verhält es sich mit den Umwelt- oder Feinstaubplaketten, die in mehreren europäischen Städten und Gemeinden verpflichtend sind. Besonders prominent ist in diesem Zusammenhang womöglich das dreistufige Modell aus Deutschland – hier geben grüne, gelbe und rote Umweltplaketten auf der Windschutzscheibe Auskunft über die von den Fahrzeugen verursachten Schadstoffemissionen. Sinnigerweise gewährt Grün den uneingeschränkten Zugang zu allen ausgewiesenen Umweltzonen, Rot hingegen kommt bei den betreffenden Autos (hierunter fallen im Übrigen nur noch bestimmte Dieselfahrzeuge) in vielen Fällen einem „Wir müssen draussen bleiben“ gleich.

Österreich, Dänemark und Schweden haben nochmals andere Regelungen bezüglich Feinstaubplaketten und Umweltzonen. Das österreichische „Umwelt-Pickerl“ beispielsweise braucht es nur für Besuche der Stadt Wien und der umliegenden Bezirke, im hohen Norden werden Umweltplaketten nur in jeweils einer Handvoll Städten verlangt – da es sich hierbei allerdings zumeist um die touristisch attraktivsten Ziele handelt, wäre das Einholen der benötigten Plaketten im Vorfeld sicherlich nicht unklug.

Geldbussen im europäischen Ausland

Ebenfalls klug ist umsichtiges Fahren im Rahmen der geltenden Verkehrsregeln – und zwar grundsätzlich und umso mehr bei Fahrten ins Ausland. Hier können schlimmstenfalls dramatische Geldbussen anfallen, wenn du es mit der Auslegung der jeweiligen Verkehrsvorschriften allzu freizügig meinst. Dass es einen Staatsvertrag mit der Schweiz braucht, um nachträglich zugestellte Verkehrsbussen aus dem Urlaubsland überhaupt durchzusetzen, bedeutet dabei noch lange keinen Schutz vor Sanktionen: Du entgehst zwar im günstigsten Fall (vorläufig) der eigentlichen Busse, gänzlich ohne Konsequenzen bleibt das Ausbleiben der Zahlung aber dann doch nicht. Die Folgen werden jedoch möglicherweise erst dann spürbar, wenn ein erneuter Aufenthalt im betreffenden Land ansteht – und die Einreise verweigert wird.


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Abgesehen davon bleiben die Bussen auch weiterhin vollstreckbar, die Verjährungsfrist in Italien liegt sogar bei ganzen fünf Jahren. Zusätzlich sehen die italienischen Behörden die Verdoppelung der geforderten Summe vor, wenn die Zahlungsfrist (das sind in diesem Fall 60 Tage) nicht eingehalten wird. Eine ganz ähnliche Regelung besteht übrigens auch in Frankreich, die Frist liegt allerdings bei nur 30 Tagen. Eine Verkehrs- oder Passkontrolle kann dann gleich richtig unangenehm werden.

Überhaupt ist mit der italienischen Polizei nicht zu spassen, denn die Geldbussen, die sie verhängen sind in Teilen doch recht üppig:

  • Wird die Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten, fängt der Bussgeldkatalog bei 530 Euro an.
  • Verstösse gegen die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten liegen bei Übertretungen um 20 Stundenkilometern bei mindestens 150 Euro, bei noch deutlicheren Überschreitungen von 50 Stundenkilometern und mehr drohen ebenfalls mindestens 530 Euro.
  • Das Überfahren einer roten Ampel kostet 170 Euro, waghalsige und unerlaubte Überholmanöver liegen bei 85 Euro.
  • Das Benutzen des Handys bringt dem Lenker eine Busse von 160 Euro ein – dagegen wirken die Sanktionen in der Schweiz (100 Franken) und in Deutschland (60 Euro) regelrecht milde.


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Das könnte im direkten Vergleich auch von den Vorgaben in Österreich behauptet werden. Die vorgesehenen Geldbussen liegen hier teils deutlich unter den italienischen: Das Missachten von roten Ampeln und Überholverstösse kosten jeweils 70 Euro, Telefonieren am Steuer lediglich 50 Euro. Wirklich gross ist allerdings die Spanne bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – aus vergleichsweise moderaten 30 Euro bei 20 Stundenkilometern zu viel auf dem Tacho können bei entsprechend schwerwiegenden Vergehen auch schon mal vierstellige Beträge werden. Der Höchstsatz liegt in solchen Fällen bei 2’180 Euro.

Unbedingt zu beachten: Die hier angeführten Zahlen sind bestenfalls Richtwerte, denn der österreichische Bussgeldkatalog ist keineswegs einheitlich. Will heissen, dass die Strafen je nach Region noch einmal deutlich unterschiedlich ausfallen können: Eine Alkoholfahrt mit 0,8 Promille kostet im günstigsten Fall 800 Euro. Nach oben ist hingegen einiges an Spielraum vorhanden, der Spitzensatz ist mit 3’700 Euro fast fünf Mal so hoch! Ganz zu schweigen von dem Fahrverbot, das mit einem solchen Vergehen auf österreichischen Strassen droht. Das wird dann wiederum bundesweit bei einem solchen Vergehen verhängt.


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Mit einem Fahrverbot ist in Deutschland übrigens schon bei einem Alkoholeinfluss von 0,5 Promille zu rechnen; wird der Verkehr durch alkoholisiertes Fahren gefährdet, reichen sogar schon 0,3 Promille, um den Führerschein zu verlieren. Die Geldbussen liegen bei 500 Euro beim ersten Verstoss und steigen auf bis zu 1’500 Euro für Wiederholungstäter. Das ist allerdings auch der höchste Satz, der von den deutschen Behörden für Verkehrsdelikte verteilt wird:

  • Das Überfahren einer roten Ampel kostet je nach Umstand zwischen 90 und 360 Euro – hierzu muss die Rotphase allerdings schon länger erkennbar gewesen sein und zusätzlich eine Sachbeschädigung vorliegen.
  • Geschwindigkeitsübertretungen ziehen im leichtesten Fall eine Busse von 10 Euro nach sich, im schwerwiegendsten Fall (der allerdings mehr als 70 Stundenkilometern über dem Tempolimit entspräche) stehen 680 Euro zu Buche.

Wenn du übrigens ohne die besagten Feinstaubplaketten in einer Umweltzone unterwegs bist, fallen dafür 80 Euro an.


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Beim Urlaub in Frankreich entscheiden bisweilen Detailfragen über das Verhängen einer Geldbusse. So etwa bei einer Regelung, die gewissermassen Frankreich-exklusiv ist: Seit einigen Jahren ist es für sämtliche Lenker verpflichtend, ein Alkoholtest-Set im Auto zu haben. Allerdings ist diese Vorgabe sogar unter den Franzosen umstritten, weshalb es durchaus sein kann, dass das Fehlen nicht als Ordnungswidrigkeit gewertet und vor allem belangt wird. Sicherheitshalber schadet es aber auch nicht, einen solchen Alkoholtester aus der Apotheke oder von einer Tankstelle noch dem Reisegepäck hinzuzufügen.

Ansonsten sind die schlimmstenfalls drohenden Bussen im Schnitt ein wenig höher als beispielsweise in Deutschland:

  • Wenn die Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten wird, fangen die Bussgelder bei 135 Euro an.
  • Tatsächlich ist das auch der Mindestsatz für Geschwindigkeitsübertretungen bis 20 Stundenkilometer sowie Verstösse gegen das Handyverbot am Steuer und den Verzicht auf den Sicherheitsgurt.
  • Eine rote Ampel zu missachten greift die Urlaubskasse grundsätzlich schon mehr an, dafür werden mindestens 170 Euro fällig, Steigerung durchaus möglich. Die wird trotzdem nicht so hoch ausfallen, wie bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung – das kann mit einem Bescheid über 1’500 Euro geahndet werden.

Unterwegs mit einem fremden Auto

Es ist zwar kein besonders wahrscheinliches Szenario, aber ganz ausschliessen lässt es sich womöglich – je nach Aufwand und Umfang der Urlaubsplanung respektive der zu bewältigenden Menge an Personen und Gepäck – auch nicht: Der Grenzübertritt zu den europäischen Nachbarn mit einem anderen Auto als dem eigenen. Wenn du für die Urlaubszeit also ein fremdes Auto ausleihen musst oder willst, gibt es eigentlich nur ein paar Kleinigkeiten zu beachten.

Beispielsweise an die wichtigsten Dokumente zu denken, als da wären: der Fahrzeugausweis, der Führerausweis und das Abgasdokument. Es ist auch nicht verkehrt, ein Pannendreieck und die notwendigen Vignetten an Bord zu haben. Eventuell lohnt es sich auch, vor dem Losfahren noch einmal einen Blick auf die eigenen Versicherungen zu werfen, denn über die private Haftpflicht hinaus gibt es gerade für Fremdlenker spezielle Zusätze. Ausserdem ist beim Grenzübertritt eine „Bewilligung zur Benutzung eines Fahrzeugs durch Drittpersonen“ erforderlich, also eine vom Fahrzeughalter unterzeichnete Erlaubniserklärung.

Ist das gewünschte Fahrzeug im Ausland angemeldet, gibt es tatsächlich nur eine einzige Sache zu beachten: Lass es bleiben! Ganz abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist, wenn dein Wohnsitz in der Schweiz liegt, ist das unter ungünstigen Umständen auch noch eine Kostenfalle. Ein solches Auto wird nämlich als Import beurteilt, was zwangsläufig Zollgebühren und Steuern nach sich zieht.

Schritt 3: Der Papierkram

In Zeiten bestens ausgestatteter Navigationsgeräte und Routenfindung per Smartphone gehören zumindest die ehemals unverzichtbaren Strassenkarten nicht mehr zu der Art „Papierkram“, der unbedingt zur Ausstattung für den Urlaub gehört. Was nicht bedeutet, dass es nicht auch weiterhin einige unabdingbare Dokumente gibt, die eben nicht fehlen dürfen.


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Schweizer und Internationaler Führerausweis

Allen voran, und das mag jetzt banal klingen, der Führerausweis. Sicher, der ist für gewöhnlich immer greifbar, höchstwahrscheinlich in der Geldbörse. Umso ärgerlicher – und zwar aus verschiedenen Gründen – wäre es daher gerade auf einer längeren Reise, wenn er zu Hause auf die dann sehr viel früher als geplante Rückkehr seines Besitzers wartet.

Das gilt auch für den Fall, wenn sicherheitshalber und um Schwierigkeiten mit den örtlichen Behörden von vornherein auszuschliessen, ein Internationaler Führerausweis mitgenommen wird. Das ist in manchen Ländern wie Albanien, Russland, der Ukraine oder Weissrussland zwar dringend empfohlen (und ist in anderen Ländern wiederum sogar Pflicht). Gültig ist er trotzdem nur zusammen mit seinem nationalen Pendant. Inwieweit sich das Beantragen des Internationalen Führerausweises überhaupt lohnt, verrät im Zweifelsfall die Reiseziel-Auskunft des TCS. Bei Reisen innerhalb der EU wird das nämlich kaum vonnöten sein.

Ein Tipp für die Extraportion Sicherheit: Um im Verlustfall immer noch etwas vorweisen zu können, kannst du eine Kopie von deinem Führerausweis – oder der Vollständigkeit halber vielleicht sogar von allen lebenswichtigen Dokumenten, angefangen beim Fahrzeugausweis – an einem gesonderten Platz im Gepäck mitnehmen. Das ist allerdings die Variante für den schlimmsten aller Fälle.

Grüne Versicherungskarte

Für solche Situationen ist übrigens auch die allgemeinhin empfohlene, aber im Grunde genommen nicht zwingend erforderliche Grüne Versicherungskarte (oder: Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge). Die bescheinigt in erster Linie, dass der Haftpflichtversicherungsschutz für dein Auto in ausreichender Weise besteht. Das ist in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftraums insofern praktisch, als sie dort durch die Bank ohne weiteres anerkannt wird – allerdings ist sie auch in genau diesen Staaten weitgehend obsolet.

Anders sieht das wiederum in Russland, Weissrussland, der Ukraine und einigen Staaten des Baltikums aus: Hier besteht eine andere Regelung, so dass in diesen besonderen Fällen das Mitführen der Grünen Karte ein Muss ist. So oder so hilft die Versicherungskarte nur dann, wenn sie überhaupt noch gültig ist. Vor der Abreise solltest du daher rechtzeitig die Gültigkeitsdauer überprüfen (die Grünen Karten gelten nämlich nur für begrenzte Zeiträume), damit gegebenenfalls eine neue beim Haftpflichtversicherer bestellt werden kann.


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Das Europäische Unfallprotokoll

Dort kannst du auch das Europäische Unfallprotokoll erhalten. Ohne es beschreien zu wollen, aber in einer ungewohnten Verkehrsumgebung ist es natürlich nicht auszuschliessen, dass es doch einmal zu einem Unfall kommt. Damit es in der Hektik der Situation und den möglicherweise bestehenden Verständigungsproblemen nicht zu ungewollten und folgenschweren Äusserungen – etwa einem Eingestehen der Schuld, ohne dass es erwiesen wäre – kommt, ist das Protokoll eine hilfreiche Unterstützung. Die relevanten Informationen bezüglich der involvierten Fahrzeuge und die genauen Unfallumstände können so auf einfachste Art und Weise erfasst werden. Du musst, im Fall der Fälle, allerdings schon darauf achten, dass der Unfallbericht nicht nur deine Unterschrift trägt!

Schritt 4: Safety first!

Natürlich wünscht sich niemand während seiner Urlaubszeit (und eigentlich auch generell nicht) so unerfreuliche Zwischenfälle wie eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall. Da die für gewöhnlich unerwartet und plötzlich auftreten, ist es umso sinnvoller, wenn du entsprechend vorsorgende Massnahmen zur Absicherung der Reisegruppe schon im Vorfeld des Urlaubs triffst.

Versicherungen für Urlaubsreisen

Wobei die obligatorische Grundversicherung immerhin in vielen Ländern schon einmal für eine medizinische Gleichstellung mit den Einheimischen sorgt – zumindest in Notfällen. Es macht allerdings Sinn, zu diesem Zweck die Europäische Krankenversicherungskarte dabei zu haben. Die kannst du bei deinem Krankenversicherer anfragen. Abgesehen vom selben Zugang zu den Leistungen des jeweiligen öffentlichen Gesundheitswesens darfst du dir aber auch nicht zu viel von dieser Karte versprechen:

  • Als Ersatz für eine Reiseversicherung ist sie zum Beispiel denkbar ungeeignet – sie gewährt weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch deckt sie Kosten, die über die medizinische Behandlung hinausgehen (einen Rückflug in die Schweiz etwa müsstest du dann aus eigener Tasche bezahlen).
  • Sie ist auch keine Garantie für eine kostenlose Behandlung. Die mag es in manchen Ländern zwar geben, die Regel ist es aber nicht. Im Gegenteil: Leistungen, die du in der Schweiz nicht bezahlen musst, können andernorts durchaus kostenpflichtig sein.


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Immerhin bleibt es dir mit der europäischen Krankenversicherungskarte erspart, die Kosten für Notfallbehandlungen gleich vor Ort leisten zu müssen. Ob sich eine Zusatzversicherung zur Grundversicherung lohnt, hängt in erster Linie vom angesteuerten Urlaubsland ab. Ein Berater deines Krankenversicherers kann dazu sicher die nötigen Hintergrundinformationen liefern. Ganz unsinnig ist es in jedem Fall nicht, denn die Grundversicherung übernimmt nur Kosten bis zu einer Höhe des doppelten Satzes gleichwertiger Behandlungen im Wohnkanton. Alle darüber hinaus entstehenden Kosten bleiben dann an dir hängen.

Zur weiteren Absicherung können im Rahmen einer solchen Reiseversicherung auch andere Risiken versichert werden:

  • Die Annulationskostenversicherung hilft zum Beispiel für den Fall, dass eine Reise doch nicht angetreten werden kann, sei es wegen einer Schwangerschaft, eines Krankheitsfalles oder eines Unfalls. Sie greift auch dann, wenn der Urlaub erst verspätet angetreten werden kann.
  • Die Personen-Assistance wiederum gilt bei frühzeitigen Abbrüchen des Urlaubs, die dabei anerkannten Gründe sind recht weit gefächert. Erkrankungen, Unfälle oder widrige Umstände zu Hause (also Schäden an Haus oder Wohnung) werden allgemeinhin als Begründung akzeptiert.

Das sind soweit die gängigsten Möglichkeiten, die sich durch die zusätzliche Reiseversicherung bieten. Wem das als Schutzmassnahme noch nicht ausreicht, kann daneben auch sein Reisegepäck versichern oder einen Auslandsrechtschutz in Anspruch nehmen. Andere Widrigkeiten wie Diebstähle sind – mit Ausnahme von einfachen Taschendiebstählen und dergleichen – durch die Haushaltsversicherung abgedeckt, auch wenn dabei in manchen Bereichen (Diebstahl aus verschlossenen Hotelzimmern) Einschränkungen gelten können. Das gilt es unter Umständen auch beim Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung zu beachten, die aber ansonsten weitestgehend ausreichend ist.

Für das Auto braucht es über die normale Motorfahrzeugversicherung hinaus bei Urlaubsreisen in Europa keinen zusätzlichen Schutz, der Pannenschutz besteht je nach Stand des bisherigen Versicherungsschutzes ohnehin in mindestens ausreichender Weise. Es empfiehlt sich allerdings, sowohl die Notfallnummer des Versicherungsschutzes als auch die relevanten Policennummern zu notieren und mit auf die Reise zu nehmen.

Schritt 5: Ab dafür?

Damit sollten alle „Formalitäten“, die nicht gerade mit dem Kofferpacken zu tun haben, erledigt sein. Zeit also, das Auto zu beladen und Richtung Feriendomizil durchzustarten. Eigentlich. Doch so eine Urlaubsreise kann schon ziemlich lang werden und will deshalb wohldurchdacht sein. Und das meint nicht nur das penible und nach allen notwendigen Sicherheitsstandards durchgeführte Beladen des Wagens. Auf einer mehrstündigen Fahrt braucht es Pausen, Verpflegung und Unterhaltung, nicht nur wenn Kinder mit an Bord sind. Losgehen sollte es also erst dann, wenn auch die wirklich wichtigen Dinge verladen wurden – die Urlaubsstimmung soll schliesslich nicht schon auf der erstbesten Autobahn abhandenkommen!


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